Jede Patientin und jeder Patient hat laut § 8 SGB IX das Recht, die Rehabilitationsklinik frei zu wählen. Das bedeutet: Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen, können Sie Ihre Wunschklinik angeben – und Ihr Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse) muss diesen Wunsch berücksichtigen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.